Ich berate Sie zu allen rechtlichen Angelegenheiten, die mit dem Aufenthalt und der Aufenthaltsgenehmigung in Zusammenhang stehen, z. B. Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Gerne können Sie sich auch an mich wenden, wenn eine Familienzusammenführung erfolgen soll oder Fragen zum Thema Visum bestehen. Zu Fragen des Staatsangehörigkeitenrechts, sowie zu zu Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfragen mit Ausländerbezug bin ich eine kompetente Ansprechpartnerin.
Sowohl nach der Antragstellung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, als auch im Verfahren, vor allem in der Anhörungsvorbereitung betreue ich Sie durchsetzungsstark und mit viel Erfahrung. Wenn das Ergebnis des Asylverfahrens nicht zufriedenstellend ist und ein negativer Bescheid vorliegt, oder nur die Feststellung subsidiären Schutzes oder ein Abschiebungsverbot vorliegt, so vertrete ich Sie im Klageverfahren vor allen Verwaltungsgerichten im Bundesgebiet.
Im Mietrecht vertrete ich Ihre Interessen, sowohl auf der Seite des Mieters als auch auf der Seite des Vermieters. Ich unterstütze Sie bei der Kündigung des Mietverhältnisses bzw. der Abwehr der Kündigung durch den Vermieter. Auch überprüfe ich bereits vor Abschluss den Mietvertrag oder entwerfe diesen maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.
Bei allen Fragen rund um das Mietverhältnis, Mängel an der Mietsache, Mietminderung, Eigenbedarfskündigung, Betriebskostenberechnung, Schönheitsreparaturen und allen anderen Bedürfnissen berate und vertrete ich Sie gerne.
Im Zivilrecht biete ich Ihnen Beratung und Vertretung in folgenden Angelegenheiten an: Ansprüche aus Verträgen, schuldrechtliche Fragen, Wirksamkeit von Verträgen, Schadensersatz, Haftungsrecht.
Gerne übernehme ich für Sie auch Mandate aus dem Strafrecht und dem Familienrecht.